Der Gehweg

Im Idealfall ist der öffentliche Raum ein Aufenthalts- und Begegnungsraum. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollten auf Straßen und auf Plätzen ungefährdet ihre Umgebung erkunden können und dabei erlernen selbständig mobil zu sein. Attraktive Fußwege sind barrierefrei, komfortabel und sicher. Kindgerechte Gehwege sind großzügig, lebendig und grün. Sie sind frei von Hindernissen und frei von abgestellten Fahrzeugen. Insbesondere vor dem Eingang einer Bildungseinrichtung unterstützen auf den Fußverkehr ausgerichtete Querungsanlagen und Geschwindigkeitsbegrenzungen die Sicherheit der Lernenden.

Auf folgende Standards sollte bei dem Gehweg daher besonders geachtet werden:

  • Sicherheit: ausreichend breite Fußwege (ca. 2,5 Meter); ebene, rutschfeste Bodenbeläge ohne Stolperfallen; gute Beleuchtung; die Vermeidung von Raumnutzungskonflikten, z. B. Trennung zwischen Geh- und Radwegen; saubere und beleuchtete Wege und Eingangsbereiche. Der Gehraum muss frei sein von Hindernissen und Gefährdungen jeder Art sowie stehenden und rollenden Fahrzeugen (ausgenommen Kinderräder und -wagen, Rollatoren und Rollstühlen).
  • Aufenthaltsqualität und Komfort: Begrünung und Bepflanzung; keine Blockade der Wege durch Gegenstände oder Kfz.
  • Barrierefreiheit: Zugänglichkeit des Gebäudes, Eingangsbereiche und Vorplätze; geringe Steigungen von Rampen; falls Stufen bzw. Treppen, dann mit Handlauf und optischer Kennzeichnung der Stufen; abgesenkte Bordsteine.

Gelbe Karten für Falschparkende

Autos, die auf Rad- oder Gehwegen parken, sind nicht nur ärgerlich, sie behindern Fußgänger*innen, insbesondere Kinder, in ihrer alltäglichen Mobilität. Müssen sie auf die Straße ausweichen oder ist ihre Sicht beschränkt, stellt das eine erhebliche Gefährdung dar. Mit den »gelben Karten« machen Sie Autofahrer*innen ganz ohne Häme darauf aufmerksam, dass die Sicherheit der vulnerabelsten Verkehrsteilnehmer*innen an erster Stelle steht.

Wer: Pädagog*inen und Eltern von Grundschul- und Kindergartenkindern

Zeit: Weniger als ein Tag

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Temporäre Spielstraßen

Die Einrichtung temporärer Spielstraßen bspw. zu Pausenzeiten gestattet Kindern und Jugendlichen den dringend benötigten Freiraum für kreatives Spielen im Freien – jenseits von Bordsteinbegrenzungen.

Wer: Schulen und Kindergärten

Zeit: Weniger als ein Tag

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