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Zu einer fahrradfreundlichen Schule gehören geeignete Fahrradabstellanlagen auf dem Schulhof. Hier sind die Räder vor Diebstahl geschützt und stören nicht beim Aufenthalt und Spielen auf dem Schulhof, weil sie einen festen Platz haben. Bei der Auswahl der Abstellanlagen sollte neben Diebstahl auch auf Wetterschutz und Nutzerfreundlichkeit geachtet werden. So ist es wichtig, dass die Zugänge barrierefrei, ebenerdig und ausreichend breit (≥1,20 m) sind und zwischen den Fahrrädern ausreichende Abstände (min. 70 cm) eingehalten werden, damit ein leichtes Ein- und Ausparken, An- und Abschließen und Beladen möglich ist.
Das Ein- und Ausparken der Fahrräder muss ohne besonderen Kraftaufwand möglich sein, und die Anlagen müssen den abgestellten Fahrrädern festen Halt bieten. Sowohl der Rahmen als auch das Rad sollen gleichzeitig an den Fahrradständern angeschlossen werden können. Bis zu welcher Größe der Neubau von Fahrradabstellanlagen verfahrens-/genehmigungsfrei ist, ist in den Landesbauordnungen geregelt.
Insbesondere bei wiederholter Nichtbeachtung von Park- und Halteverboten vor der Einrichtung, können weitere kommunale Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Dazu gehören erhöhte Kontrollen für Falschparkende auf Fuß- und Radwegen und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit angemessenen Gebühren (Parken muss teurer sein als Busfahren sein).
Um Anreize zu schaffen mit Fahrrad & Roller zur Schule zu kommen und um Diebstahl vorzubeugen braucht es geeignete Abstellanlagen. Wie das gehen kann zeigt die folgende How To Anleitung.
Wer: Schulen und Eltern
Zeit: Mehr als ein Monat
Kommunen können Auto- in Fahrradparkplätze umwandeln. Die Anleitung zeigt, wie es gehen kann.
Wer: Schulen, Kommunen und Interessensgruppen
Zeit: Mehr als ein Monat
Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen sind berechtigt, finanzielle Unterstützung über die Nationale Klimaschutzinitiative zu beantragen.
Wer: Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen